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Gewinn alle 1000 €

Teilnahmebedingungen

(Stand Juli 2009)

§ 1 Organisator

Dieses Charityprogramm wird angeboten von der
I:Collect AG,
Haldenstraße 5,
CH - 6340 Baar
(nachfolgend "I:Collect").

§ 2 Charityprogramm

Jeder Teilnehmer kann auf der Website www.charitystar.de ein gemeinnütziges oder privates Projekt vorstellen, welches er unterstützungswürdig findet. Das Projekt wird auf der Website www.charitystar.de zur Abstimmung gestellt, an der sich jeder Teilnehmer der Website beteiligen kann. Die Partner von I:Collect stellen pro kg gesammelter ausgedienter Schuhe und Textilien € 0,02 (zwei Eurocent) für die Projekte und andere wohltätige Organisationen (z.B. das Deutsche Rote Kreuz) zur Verfügung. Der für die vorgestellten Projekte zur Verfügung gestellte Betrag wird auf der Website angezeigt und kontinuierlich der gesammelten Menge angepasst. Sobald ein Gesamtbetrag von € 1.000,00 erreicht wird, wird dieser an das zu dieser Zeit auf Platz eins der Abstimmung befindliche Projekt ausgezahlt. Die Abstimmung über die Projekte wird anschließend ohne das Gewinnerprojekt fortgesetzt bis abermals ein Gesamtbetrag von € 1.000,00 erreicht wird, der sodann wiederum an das auf Platz eins der Abstimmung befindliche Projekt ausgezahlt wird, usw.

§ 3 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt an dem Charityprogramm von I:Collect ist jede natürliche und juristische Person, die ihren ständigen Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, bedürfen zu ihrer Teilnahme der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

(2) Um ein Projekt zur Abstimmung zu stellen, ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.

(3) Projekte dürfen wiederholt zur Abstimmung gestellt werden. Ein Gewinnerprojekt darf sich jedoch erst dann einer erneuten Abstimmung stellen, wenn es eine Ausschüttungsrunde ausgesetzt hat.

§ 4 Pflichten des Teilnehmers

(1) Die Darstellung des zur Wahl gestellten Projekts des Teilnehmers darf zu keiner Zeit rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder auf solche verweisen. Hierunter fallen insbesondere Inhalte, die

  • gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen das Verbot pornografische Schriften zu verbreiten oder Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen zu verbreiten;
  • gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend verstoßen;
  • ehrverletzende Äußerungen enthalten;
  • Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Marken-, Patent- oder allgemeine Persönlichkeitsrechte sowie Urheberrechte verletzen.

(2) Das zur Wahl gestellte Projekt darf nicht das Ansehen von I:Collect schädigen, etwa dadurch, dass

  • Verbindungen zu politisch links- oder rechtsextremen Vereinigungen bestehen oder
  • mit dem Gewinn ein sittenwidriger oder sexuell anstößiger Zweck unterstützt werden soll.

§ 5 Ausschluss von der Teilnahme

(1) I:Collect behält sich das Recht vor, Teilnehmer und ihr zur Abstimmung gestelltes Projekt jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie der Meinung ist, dass das Projekt in keiner Weise einem wohltätigen Zweck dient oder die Darstellung des Projekts zur Abstimmung oder die Unterstützung des Projekts das Ansehen von I:Collect oder dieses Charityprogramms schädigt.

(2) Ausgeschlossen werden Personen/Projekte, die sich bei der Abstimmung unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen gezahlte Beträge auch noch nachträglich aberkannt und von dem Teilnehmer, der das Projekt zur Abstimmung gestellt hat, zurückgefordert werden. I:CO behält sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise wegen Betruges, vor.

(3) Wer unwahre Angaben über die eigene Person, die unterstützte juristische Person oder das unterstützte Projekt macht, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

§ 6 Durchführung und Abwicklung

I:Collect benachrichtigt den Gewinner der Abstimmung und gegebenenfalls das unterstützte Projekt per eMail oder auf postalischem Wege. Der Gewinner beziehungsweise sein zur Abstimmung gestelltes Projekt kann auf der Website www.charitystar.de namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner der Abstimmung ausdrücklich einverstanden.

§ 7 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) I:Collect speichert die von dem Teilnehmer angegebenen Daten. Sie beachtet dabei die Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes, des österreichischen Bundesgesetzes über den Schutz personenbezogener Daten und das schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz.

(2) Ohne Einwilligung des Teilnehmers wird I:Collect die Daten des Teilnehmers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen oder sie an Dritte weitergeben.

§ 8 Vorzeitige Beendigung der Abstimmung

I:Collect behält sich vor, die Abstimmung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht I:Collect insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung nicht gewährleistet werden kann.

§ 9 Haftung

(1) I:Collect haftet nur für Schäden, welche von I:Collect oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Dies gilt nicht für Schäden der Teilnehmer, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen oder für Schäden, die durch die Verletzung solcher Pflichten verursacht werden, deren Erfüllung zur Durchführung der Abstimmung notwendig ist.

(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, bei Angabe unrichtiger Inhalte, dem Verlust oder der Löschung von Daten oder dem Auftreten von Computerviren.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es ist ausschließlich das Recht der Schweiz anwendbar.

(2) Das Recht zur jederzeitigen Änderung dieser Teilnahmebedingungen ohne gesonderte Benachrichtigung wird ausdrücklich vorbehalten.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.